PERI UP und die TRBS 2121-1
Die Neufassung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 1 „Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten“ berücksichtigt umfassende Veränderungen zum Arbeitsschutz. Zwei signifikante Änderungen sind damit gemeint: Zum einen gilt jetzt das TOP-Prinzip als Handlungsrichtlinie und zum anderen sind erstmals Ersteller und Nutzer des Gerüsts gleichermaßen in der Verantwortung.
Die wichtigste Änderung der TRBS 2121-1 ist der nun eindeutige Vorrang der technischen Schutzmaßnahmen vor den organisatorischen und persönlichen. Dabei ist entscheidend, welche technischen Sicherheitskonzepte in der Gerüsttechnik abhängig von ihrem Aufbau und ihrer Funktion überhaupt realisierbar sind. So wird bei Nichterreichbarkeit der Gefahrenstellen von unmittelbarer Sicherheitstechnik gesprochen, die im Gerüstbau mit seiner Höhenarbeit aber nicht umsetzbar ist. Umso bedeutsamer ist die Rolle der mittelbaren Sicherheitstechnik. Sie sichert die Gefahrenstellen über trennende, abweisende oder ortsbindende Schutzeinrichtungen.
Daraus wird verständlich, weshalb heute der Einsatz einer PSAgA als Ausnahme zu verstehen ist. Dies reflektiert einen Sachverhalt im Gerüstbau, der vor allem mit den dort typischen geringen Lauf-, Transport- und Arbeitsbreiten der Beläge zusammenhängt. Bei diesen durchschnittlichen Breiten von 67 bzw. 100 cm kann eine PSAgA die Absturzkante nicht direkt sichern. Sie kann bestenfalls vor den Folgen eines Absturzes schützen. Und diese Schutzfunktion wiederum erfordert, dass die Verwendung einer PSAgA ausstattungstechnisch akribisch vorbereitet, geübt und auf der Baustelle in ein entsprechendes Rettungskonzept eingebunden sein muss.
In diesem Zusammenhang lässt sich festhalten, dass die Hierarchie des sogenannten TOP-Prinzip – technischer Schutz geht vor organisatorischer oder zuletzt persönlicher Schutzmaßnahme – schon lange als allgemeine Anforderung gegenüber Herstellern von technischen Produkten besteht. Nachlesbar ist das in unterschiedlichen Verlautbarungen bis hin zur ersten europäischen Maschinenrichtlinie 89 / 392 / EWG aus dem Jahre 1989. Zudem belegen empirische Studien, dass generell technische Sicherheitsmaßnahmen mit großem Abstand vor organisatorischen und persönlichen, verhaltensbasierten zur Unfallvermeidung beitragen (Quelle: HRP Heinze Consults).
Die daraus ableitbare Selbstverpflichtung war für PERI seinerzeit eines der zentralen Motive, weshalb man sich nach 30 Jahren international erfolgreicher Schalungs- und Traggerüstproduktion entschied, mit PERI UP dem Markt 1998 ein fundamental anderes Konzept für ein Arbeits- und Schutzgerüstsystem vorzustellen.
Schon in der ersten Generation war das PERI UP Gerüst ein Baukastensystem, mit dem im vertikalen wie horizontalen Aufbau die übergangslose Kombinierbarbarkeit von Rahmen- und Modulbauteilen möglich war. Ebenfalls neu und einzigartig war die integrierte, selbsttätig sichernde Verbindungs- und Anschlusstechnik bei den Horizontalriegen und Belägen von PERI UP. Der entscheidende Sicherheitsfortschritt aber war der T-Rahmen als Vorläufer des heutigen Easy-Rahmens. Durch seine zweiseitig geöffnete, asymmetrische Bauform konnte der längsseitige Seitenschutz schon damals vorlaufend auf-, um- und abgebaut werden. Nur wenig später war das auch mit dem zugehörigen PERI UP Stirngeländer möglich.
Mit der Neufassung der TRBS 2121-1 ist der Vorrang der technischen Schutzmaßnahmen zum verbindlichen Standard erklärt worden. Dass diese Entscheidung nicht ganz überraschend kam, liegt auch an der Tatsache, dass bereits die Erstfassung der TRBS 2121-1 aus dem Jahr 2009 das TOP-Prinzip als Handlungsrichtlinie für die Arbeitssicherheit empfohlen hat.
Was heute Stand der Sicherheitstechnik sein kann, verdeutlicht der PERI UP Gerüstbaukasten in seiner aktuellen Version. Mit ihm kann der Gerüstersteller im Regelaufbau den systemintegrierten, vorlaufenden Seitenschutz nicht nur mit dem Easy-Rahmen ausführen, sondern auch mit dem Easy-Stiel. Beide Ausführungsvarianten benötigen keinerlei Zusatzbauteile, die im Auf-, Um- und Abbau den Zeitaufwand für bestimmte Arbeitsvorgänge erhöhen würden.